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Reha Sport Verordnung

Rehasport ist die Kurzform von Rehabilitationssport und findet als Gruppentraining statt, das von unseren qualifizierten Übungsleitern betreut wird. Beim Rehasport handelt sich um eine Leistung für von (körperlich) Behinderung bedrohten Menschen, die wieder dauerhaft in das Arbeitsleben sowie in die Gesellschaft integriert werden sollen. Der Arzt verordnet die Teilnahme am Rehasport. Er händigt betroffenen Menschen das Formular 56 für Rehasport aus, welches sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Mit diesem Formular kommen Sie zu uns und wir tragen uns als Anbieter ein, nach der Bewilligung des Formulars seitens der Krankenkasse, vereinbaren Sie telefonisch unter 0421/58 12 12 einen Termin mit uns für ein nötiges Beratungsgespräch. (Sollte Ihre Krankenkasse die Reha Verordnung schon unterzeichnet haben, können Sie direkt mit uns telefonisch den Termin vereinbaren). Schließlich kann mit dem Gruppentraining begonnen werden. Das Sozialgesetzbuch schreibt einen Leistungsanspruch im §64 SGB IX als ergänzende Maßnahme gesetzlich vor. Damit gilt: „Rehasport – vom Arzt verordnet und zu 100% von den Krankenkassen bezahlt!“


Ziele des Rehasports


Neben der Eingliederung ins Berufs- und Alltagsleben verfolgt der Rehasport weitere Ziele. So soll der Teilnehmer nach Ablauf der Maßnahme (meist 24-36 Monate) motiviert werden, die erlernten Übungen in Eigenverantwortung durchzuführen. Das finale Ziel lautet, den Rehasportler dauerhaft zu einer gesunden Lebensweise mit regelmäßiger sportlichen Betätigung zu bewegen.



Voraussetzungen


- Rehasportler haben mit einer Verordnung den Anspruch auf 50 Übungseinheiten innerhalb der nächsten 18 Monate
  Sonderfälle (chronische Erkrankungen) sind 120 ÜE, die innerhalb von 36 Monaten abzutrainieren sind

- Ein Gruppentraining besteht maximal aus 15 Teilnehmern
- Eine Einheit dauert 45 min (Ausnahmen 60 min)
- Das Training wird ausschließlich von einem qualifizierten Übungsleiter geleitet
- Nach Ablauf einer Verordnung sind Folgeverordnungen möglich